Feilbietung von Waren (Wirtschaftsservice-Portal)
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie anlässlich einer Messe oder Ausstellung, eines öffentlichen Festes (z.B. Gemeindefest, Schützenfest, etc.) oder im Rahmen eines anderen besonderen Anlasses, Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten. Die Erlaubnis müssen Sie beim Ordnungsamt beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein, die zum Feilbieten bestimmter oder aller Waren berechtigt, reicht diese aus. In diesem Fall benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis mehr für den Verkauf anlässlich der genannten Veranstaltungen. Dies gilt auch, wenn eine Reisegewerbekartenfreiheit aus anderen Gründen ( § 55a Abs. 1 Nr. 2-10 Gewerbeordnung (GewO) und § 55b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ) vorliegt.
Nach Beantragung einer Erlaubnis entscheidet das Ordnungsamt, ob sie Ihrem Antrag zum Feilbieten der Waren zustimmt. Das Ordnungsamt erteilt die Erlaubnis für einen bestimmten Ort und für eine bestimmte Veranstaltung, also befristet. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie ersetzt keine sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, die möglicherweise bei weiteren Behörden einzuholen sind (z.B. straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse – Sondernutzungsgenehmigung). Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein.
Weitere Dienstleitungen zum Thema Reisegewerbe und Wanderlage:
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass mit einer Meldebescheinigung oder ein anderes (amtliches) Ausweisdokument der antragstellenden Person und der bevollmächtigten Vertretung (falls dies erforderlich ist)
Rechtsgrundlagen
zuständige Abteilungen
-
Ordnungsamt
Rathaus II
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 SchwerteÖffnungszeiten Tag Uhrzeit Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kai Ogniwek
Rathaus II
Raum: 124Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.