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Ausnahmegenehmigung - Fahren an Sonn- und Feiertagen sowie Ferien (Antrag)

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Sonntagsfahrverbot und 
  • vom Verbot Hindernisse auf die Straße zu bringen.

Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:

  • Ausnahmen von Sonntagsfahrverboten
  • 10,20 Euro - 767,00 Euro
  • Formloser Antrag mit Begründung
  • Kopie Kfz Schein
  • Ordnungsamt

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Kontakt

Carolin Drotleff

Rathaus II

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