Ausnahmegenehmigung - Fahren an Sonn- und Feiertagen sowie Ferien (Antrag)
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Sonntagsfahrverbot und
- vom Verbot Hindernisse auf die Straße zu bringen.
Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:
- Ausnahmen von Sonntagsfahrverboten
Kosten
- 10,20 Euro - 767,00 Euro
Notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag mit Begründung
- Kopie Kfz Schein
Rechtsgrundlagen
zuständige Abteilungen
-
Ordnungsamt
Rathaus II
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 SchwerteÖffnungszeiten Tag Uhrzeit Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Carolin Drotleff
Rathaus II
Raum: 128Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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